WB Wärmepumpe Bern
Bern · Mittelland Markenunabhängig Wir reichen ein

Baugesuch für die Wärmepumpe im Kanton Bern

Eine aussenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht im Kanton Bern in der Regel eine Baubewilligung; zusätzlich ist jeder Heizungsersatz über das Portal eBau meldepflichtig. Erdsonden brauchen eine Bewilligung des Amts für Wasser und Abfall (AWA).

Den ganzen Papierkram übernehmen wir: Standortwahl, Lärmnachweis, Grenzabstände und die Einreichung — Sie kümmern sich nur um die Unterschrift.

Aussenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe an einem Haus im Kanton Bern
Bewilligung
1–4 Monate
Bewilligungspflicht

Brauche ich eine Baubewilligung für meine Wärmepumpe?

Aussen aufgestellt: in der Regel ja. Innen aufgestellt: je nach Gemeinde meist nur eine Meldung. Den Heizungsersatz selbst melden Sie ohnehin über eBau.

Steht die Ausseneinheit Ihrer Luft-Wasser-Wärmepumpe im Freien, ist in der Regel eine Baubewilligung nötig — denn das Gerät ist von aussen sichtbar und verursacht Lärm. Wird die Wärmepumpe vollständig innen aufgestellt, ist je nach Gemeinde häufig nur eine Meldung erforderlich. Was im Einzelfall gilt, richtet sich nach dem Baureglement Ihrer Standortgemeinde.

Unabhängig davon ist der Ersatz einer fossilen Heizung im Kanton Bern über das digitale Portal eBau meldepflichtig. Offizielle Informationen zum Bauverfahren finden Sie bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern.

Unterlagen

Welche Unterlagen braucht das Baugesuch?

Das Baugesuch besteht aus wenigen, klar definierten Dokumenten. Den genauen Umfang gibt die Baubehörde der Gemeinde vor — wir stellen alles zusammen.

Situationsplan
Wozu
Zeigt den genauen Aufstellort der Ausseneinheit auf der Parzelle samt Abständen zur Grenze.
Gerätedatenblatt
Wozu
Belegt Leistung, Typ und den Schallleistungspegel der Wärmepumpe in dB(A) — die Basis für den Lärmnachweis.
Lärmschutznachweis
Wozu
Weist nach, dass die Lärm-Richtwerte beim Nachbarn eingehalten werden — Details richten sich nach dem kantonalen Vollzug.
Grenzabstände
Wozu
Bestätigt, dass der Mindestabstand der Ausseneinheit zur Nachbargrenze eingehalten ist — die Werte legt das Baureglement der Gemeinde fest.
Fotomontage (ggf.)
Wozu
Manche Gemeinden verlangen eine Visualisierung, die das Gerät am geplanten Standort zeigt.

Welche Unterlagen die Gemeinde im Detail verlangt, kann variieren — wir klären den Umfang vorab mit der zuständigen Baubehörde ab.

Das Herzstück sind der Lärmnachweis und die Grenzabstände. Mehr dazu unter Lärmschutznachweis Wärmepumpe Bern und Grenzabstand Wärmepumpe Bern.

Verfahren

Wie lange dauert das Verfahren?

In der Regel 1 bis 4 Monate, je nach Gemeinde und Art der Auflage. Weil das Baugesuch parallel zur Planung läuft, verzögert es den Heizungsersatz meist nicht.

1. Planung & Standort
Was passiert
Wir legen den Aufstellort fest, prüfen Grenzabstand und Lärm und stellen die Unterlagen zusammen.
2. Einreichung über eBau
Was passiert
Das Baugesuch und die Heizungsersatz-Meldung laufen digital über das kantonale Portal eBau.
3. Prüfung durch die Gemeinde
Was passiert
Die Baubehörde prüft das Gesuch — in der Regel mit öffentlicher Auflage, je nach Gemeinde.
4. Bewilligung & Montage
Was passiert
Nach der Bewilligung montieren wir die Anlage. Die Planung läuft parallel zum Verfahren.

Die Dauer hängt von der Gemeinde und davon ab, ob Einsprachen eingehen. Wir reichen früh ein und stimmen den Zeitplan so ab, dass die Montage nahtlos anschliesst — passend zur Förderung im Kanton Bern, die vor Baubeginn zugesichert sein muss.

Erdsonden

Erdsonden: Bewilligung des AWA

Wer statt einer Luft- eine Erdsonden-Wärmepumpe plant, braucht zusätzlich eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern — denn dabei wird in den Untergrund gebohrt. Ob am Standort gebohrt werden darf, hängt von der Grundwasser-Schutzzone ab; in gewissen Zonen sind Bohrungen ausgeschlossen.

Diese AWA-Bewilligung kommt zur baurechtlichen Bewilligung hinzu und läuft je nach Gemeinde teils im selben Verfahren. Wir klären die Zulässigkeit am Standort früh ab, damit es bei der Planung keine Überraschungen gibt.

Unser Service

Das übernehmen wir

Sie sollen heizen, nicht Formulare ausfüllen. Den ganzen Bewilligungsweg führen wir markenunabhängig — mit Hoval als Schwerpunkt.

Von der Standortwahl über Gerätedatenblatt, Lärmnachweis und Grenzabstände bis zur Einreichung über eBau koordinieren wir alle Formalitäten aus einer Hand — inklusive Heizungsersatz-Meldung und, wo nötig, AWA-Bewilligung für Erdsonden. So läuft das Baugesuch im Hintergrund, während wir die Anlage planen.

Auf Wunsch übernehmen wir auch gleich das Fördergesuch. Eine Übersicht zu Technik und Eignung gibt die Seite Luft-Wasser-Wärmepumpe.

FAQ

Häufige Fragen zum Baugesuch im Kanton Bern

Brauche ich für eine Wärmepumpe im Kanton Bern eine Baubewilligung?

Für eine aussenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe ist in der Regel eine Baubewilligung nötig, weil das Gerät im Freien steht und Lärm verursacht. Eine reine Innenaufstellung ist je nach Gemeinde häufig nur meldepflichtig. Massgebend ist immer das Baureglement der Standortgemeinde.

→ Luft-Wasser-Wärmepumpe

Welche Unterlagen braucht das Baugesuch für eine Wärmepumpe?

In der Regel gehören Situationsplan, Gerätedatenblatt mit Schallleistungspegel, Lärmschutznachweis und der Nachweis der Grenzabstände dazu — manche Gemeinden verlangen zusätzlich eine Fotomontage. Den genauen Umfang gibt die Baubehörde der Gemeinde vor.

→ Lärmschutznachweis

Wie lange dauert das Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern?

In der Regel dauert das Verfahren rund 1 bis 4 Monate, je nach Gemeinde und Art der Auflage. Weil das Baugesuch parallel zur Planung läuft, verzögert es den Heizungsersatz meist nicht. Den Zeitplan stimmen wir früh mit der Gemeinde ab.

Welche Grenzabstände gelten für die Ausseneinheit?

Den Mindestabstand der Ausseneinheit zur Nachbargrenze legt das Baureglement der jeweiligen Gemeinde fest — eine kantonsweit einheitliche Zahl gibt es nicht. In der Regel lässt sich der Standort so wählen, dass Abstand und Lärm eingehalten werden.

→ Grenzabstand Wärmepumpe

Brauchen Erdsonden eine eigene Bewilligung?

Ja. Erdsonden-Bohrungen brauchen im Kanton Bern eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Wasser und Abfall (AWA), zusätzlich zur baurechtlichen Bewilligung. Ob am Standort gebohrt werden darf, hängt von der Schutzzone ab.

Wer reicht das Baugesuch für die Wärmepumpe ein?

Das übernehmen wir. Von der Standortwahl über Lärmnachweis und Grenzabstände bis zur Einreichung über eBau koordinieren wir die Formalitäten — auch das Fördergesuch und den Heizungsersatz.

→ Förderung im Kanton Bern

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Bym Solar GmbH
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