WB Wärmepumpe Bern
Bern · Mittelland Markenunabhängig Wir übernehmen den Antrag

Förderung Wärmepumpe Kanton Bern

Bund und Kanton Bern fördern den Ersatz Ihrer fossilen Heizung: CHF 6'000 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW, CHF 10'000 für eine Erdsonde. Dazu kommen Beiträge fürs Wärmeverteilsystem und ein Zuschlag der Stadt Bern.

Wichtig: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein. Genau das übernehmen wir — zusammen mit Baugesuch, GEAK und der Demontage Ihrer alten Heizung.

Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus im Kanton Bern
Förderung total
bis CHF 18'000
Förderbeiträge 2026

Die Förderbeiträge im Kanton Bern auf einen Blick

Die Beiträge sind nach Leistung gestaffelt und richten sich nach dem Wärmepumpen-Typ. Effizientere Systeme werden stärker gefördert.

Luft-Wasser-Wärmepumpe
Leistung / Bezug
bis 15 kW
Beitrag
CHF 6'000
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Leistung / Bezug
über 15 kW
Beitrag
CHF 4'500 + 100/kW
Erdsonde / Wasser-Wasser
Leistung / Bezug
bis 15 kW
Beitrag
CHF 10'000
Erdsonde / Wasser-Wasser
Leistung / Bezug
über 15 kW
Beitrag
CHF 4'800 + 360/kW
Wärmeverteilsystem (erstmalig)
Leistung / Bezug
EBF < 250 m²
Beitrag
CHF 15'000
Wärmeverteilsystem (erstmalig)
Leistung / Bezug
EBF ≥ 250 m²
Beitrag
CHF 60/m²
Zuschlag Stadt Bern (ewb/Ökofonds)
Leistung / Bezug
Luft bis 50 kW
Beitrag
CHF 1'250
Zuschlag Stadt Bern (ewb/Ökofonds)
Leistung / Bezug
Wasser/Erde bis 50 kW
Beitrag
CHF 2'500

Der ewb-Zuschlag der Stadt Bern gilt nur, wenn in den nächsten drei Jahren kein Nah- oder Fernwärmeanschluss möglich ist. Beträge Stand 14. Juni 2026 — sie ändern jährlich.

So setzt es sich zusammen

Gebäudeprogramm, Gemeinde-Zuschlag und Steuerabzug

Die Grundförderung läuft über das Gebäudeprogramm von Bund und Kanton Bern. Darauf legt die Stadt Bern über den ewb-Ökofonds einen Zuschlag, und viele weitere Gemeinden im Kanton haben eigene Programme. Welche Beiträge an Ihrer Adresse zusammenkommen, prüfen wir konkret — eine schnelle Übersicht nach Postleitzahl liefert auch energiefranken.ch.

Zusätzlich ist der Heizungsersatz als energetische Massnahme steuerlich abzugsfähig — im Kanton Bern mit möglichem Übertrag auf bis zu zwei Folgejahre. Wie sich Förderung und Steuerabzug auf die Nettokosten auswirken, zeigt die Seite Wärmepumpe Kosten.

Antrag

So läuft der Förderantrag ab

Der häufigste Fehler ist, zuerst zu bauen und dann das Gesuch zu stellen. Die Reihenfolge ist entscheidend — wir halten sie ein.

1. Vor Baubeginn
Was passiert
Das Fördergesuch wird zwingend vor Baustart eingereicht — nachträgliche Gesuche werden nicht berücksichtigt.
2. Gesuch einreichen
Was passiert
Über das kantonale Förderportal mit BE-Login/AGOV, inklusive Offerte und technischen Angaben.
3. Zusicherung abwarten
Was passiert
Der Kanton bestätigt den Beitrag. Erst danach starten wir die Montage.
4. Auszahlungsgesuch
Was passiert
Nach Fertigstellung reichen wir die Schlussdokumentation für die Auszahlung ein.

Mehr zur Bewilligung und zu den nötigen Unterlagen unter Baugesuch Wärmepumpe Bern. Allgemeine Informationen zur Energieförderung bietet EnergieSchweiz.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Bern

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe im Kanton Bern?

Der Grundbeitrag liegt bei CHF 6'000 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW und CHF 10'000 für eine Erdsonde bis 15 kW. Dazu kommen Beiträge für das Wärmeverteilsystem und ein kommunaler Zuschlag der Stadt Bern. In Summe sind oft CHF 6'000 bis 18'000 möglich.

→ Gesamtkosten vor und nach Förderung

Wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gefördert?

Ja. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW wird im Kanton Bern mit CHF 6'000 gefördert, grössere Anlagen mit CHF 4'500 plus CHF 100 je Kilowatt. Der Ersatz einer fossilen Heizung ist Voraussetzung.

→ Luft-Wasser-Wärmepumpe

Wie hoch ist die Förderung für eine Erdsonde?

Eine Erdsonden- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW wird mit CHF 10'000 gefördert — deutlich mehr als Luft-Wasser, weil die Technik effizienter ist. Über 15 kW gilt CHF 4'800 plus CHF 360 je Kilowatt.

→ Erdsonden-Wärmepumpe

Muss ich das Fördergesuch vor Baubeginn einreichen?

Ja, zwingend. Das Gesuch muss vor dem Start der Arbeiten beim Kanton eingereicht und zugesichert sein. Wer zuerst baut und dann das Gesuch stellt, verliert den Anspruch. Wir reichen rechtzeitig vor Baubeginn ein.

Gibt es zusätzliche Förderung von der Gemeinde?

Häufig ja. Die Stadt Bern zahlt über den ewb-Ökofonds einen Zuschlag, und auch andere Gemeinden im Kanton haben eigene Programme. Die Höhe variiert — wir prüfen für Ihre Adresse, welche Beiträge zusammenkommen.

Brauche ich einen GEAK für die Förderung?

Für viele Förderprogramme und für den Steuerabzug ist ein Gebäudeenergieausweis (GEAK) hilfreich oder nötig. Wir organisieren die GEAK-Erstellung über unsere Partner mit.

Kann ich Förderung und Steuerabzug kombinieren?

Ja. Die Förderbeiträge und der Steuerabzug als energetische Massnahme schliessen sich nicht aus. Zusammen senken sie die effektiven Kosten oft um 30 bis 40 Prozent.

Wer reicht das Fördergesuch ein?

Das übernehmen wir. Vom Förderantrag über das Baugesuch bis zum GEAK koordinieren wir die Formalitäten — Sie müssen sich nur um eine Sache kümmern: uns kontaktieren.

→ Baugesuch und Bewilligung

Bereit, Ihre Heizung zu ersetzen?

Sagen Sie uns, was für ein Gebäude Sie haben und wie Sie heute heizen. Wir kommen vorbei, rechnen die Heizlast durch und machen Ihnen eine klare Offerte – mit Brutto-Preis, Förderabzug und Netto-Investition. Keine Überraschungen.

Direktkontakt
Bym Solar GmbH
Münstergasse 35
3011 Bern
info@waermepumpebern.ch
Mo–Fr 08:00–17:00