WB Wärmepumpe Bern
Bern · Mittelland Markenunabhängig Nachweis inklusive

Lärmschutznachweis für die Wärmepumpe im Kanton Bern

Aussenaufgestellte Wärmepumpen müssen die Lärmschutz-Verordnung (LSV) einhalten. Massgebend ist der Schallpegel am nächstgelegenen fremden Wohnfenster — er darf den Planungswert der jeweiligen Empfindlichkeitsstufe nicht überschreiten.

Den Nachweis erstellen wir bei der Planung — markenunabhängig und mit schalloptimierten Geräten, etwa aus dem Hoval-Programm. So vermeiden Sie Einsprachen und Verzögerungen im Baugesuch.

Aussenaufgestellte Wärmepumpe an einem Wohnhaus im Kanton Bern
Schallpegel
35–52 dB(A)
Grenzwerte

Wie laut darf eine Wärmepumpe sein?

Massgebend ist der Schallpegel am nächstgelegenen fremden Wohnfenster — nicht der Wert direkt am Gerät. Er darf den Planungswert der jeweiligen Empfindlichkeitsstufe nicht überschreiten.

Die Lärmschutz-Verordnung ordnet jeder Nutzungszone eine Empfindlichkeitsstufe mit einem eigenen Planungswert zu. In reinen Wohnzonen gelten in der Regel strengere Werte als in Misch- oder Gewerbezonen, und nachts ist die Anforderung strenger als tagsüber. Welche Stufe an Ihrer Adresse gilt, richtet sich nach der kommunalen Zonenplanung — das klären wir je nach Gemeinde in der Planung ab. Die fachlichen Grundlagen dazu stellt die Vollzugshilfe von Cercle Bruit (laerm.ch) bereit.

Berechnung

Wie wird der Nachweis berechnet?

Ausgangspunkt ist der Schallleistungspegel des Geräts. Über Abstand und Korrekturen ergibt sich der Beurteilungspegel am Nachbarfenster — dieser wird mit dem Planungswert verglichen.

Wir nehmen den Schallleistungspegel aus dem Datenblatt und rechnen über den Abstand zum nächsten fremden Wohnfenster sowie Korrekturen — etwa für Reflexionen an Wänden oder einen Ton-Zuschlag — auf den massgebenden Beurteilungspegel herunter. Moderne Geräte erzeugen in 1–3 m Abstand etwa 35–52 dB(A); mit zunehmendem Abstand sinkt der Pegel deutlich. Zur Einordnung:

Leiser Kühlschrank
Schallpegel ca.
ca. 35 dB(A)
Wärmepumpe in 3 m Abstand
Schallpegel ca.
35–45 dB(A)
Leichter Regen
Schallpegel ca.
ca. 50 dB(A)
Normales Gespräch
Schallpegel ca.
ca. 50 dB(A)

Richtwerte zur Einordnung — der für die Bewilligung massgebende Beurteilungspegel wird rechnerisch am Nachbarfenster ermittelt und kann je nach Standort abweichen.

Bewilligung

Wann ist der Nachweis Pflicht?

In der Regel bei jeder Aussenaufstellung — der Lärmschutznachweis ist üblicherweise Teil des Baugesuchs.

Bei aussenaufgestellten Wärmepumpen verlangen die Gemeinden den Nachweis in aller Regel mit dem Baugesuch. Innenaufgestellte Geräte sind weniger kritisch, müssen die Anforderungen aber ebenfalls einhalten. Was konkret einzureichen ist und ob ein vereinfachtes Verfahren genügt, richtet sich nach dem Baureglement der jeweiligen Gemeinde. Wir erstellen den Nachweis und reichen ihn zusammen mit den übrigen Unterlagen ein — mehr dazu unter Baugesuch Wärmepumpe Bern.

Lärmreduktion

So senken wir die Lärmbelastung

Hält der Standort den Planungswert nicht ein, bringen gezielte Massnahmen den Pegel zuverlässig unter den Grenzwert — wir prüfen das vor der Einreichung.

Standortwahl
Was sie bewirkt
Aufstellung möglichst weit weg vom nächsten fremden Wohnfenster und nicht in schallreflektierende Ecken.
Nachtabsenkung
Was sie bewirkt
Reduzierte Drehzahl in den Nachtstunden, wenn die strengeren Nacht-Anforderungen gelten.
Schalloptimiertes Gerät
Was sie bewirkt
Modelle mit tiefem Schallleistungspegel und Silent-Modus — z. B. aus dem Hoval-Programm.
Einhausung / Schallschutz
Was sie bewirkt
Schalldämmhaube oder Schutzwand, wo der Abstand allein nicht ausreicht.

Welcher Hebel sich eignet, hängt vom Standort und der Bebauung ab. Mehr zur richtigen Platzierung lesen Sie unter Grenzabstand Wärmepumpe Bern, die technischen Grundlagen zur Aussenaufstellung unter Luft-Wasser-Wärmepumpe.

FAQ

Häufige Fragen zum Lärmschutz im Kanton Bern

Wie laut darf eine Wärmepumpe im Kanton Bern sein?

Massgebend ist nicht der Wert am Gerät, sondern der Schallpegel am nächstgelegenen fremden Wohnfenster — dieser darf den Planungswert der jeweiligen Empfindlichkeitsstufe nicht überschreiten. In reinen Wohnzonen gelten in der Regel strengere Werte als in Misch- oder Gewerbezonen, und nachts ist die Anforderung strenger als tagsüber. Die genaue Einstufung richtet sich nach der Lärmschutz-Verordnung und der kommunalen Zonierung.

→ Grenzabstand und Standort

Wie wird der Lärmschutznachweis berechnet?

Ausgangspunkt ist der Schallleistungspegel des Geräts gemäss Datenblatt. Daraus wird über den Abstand zum Nachbarfenster und Korrekturen — etwa für Reflexionen oder einen Ton-Zuschlag — der Beurteilungspegel ermittelt und mit dem Planungswert verglichen. Moderne Geräte erzeugen in 1–3 m etwa 35–52 dB(A); den Nachweis erstellen wir bereits in der Planung.

Wann ist der Lärmschutznachweis Pflicht?

In der Regel bei jeder aussenaufgestellten Wärmepumpe — der Nachweis ist üblicherweise Teil des Baugesuchs. Innenaufgestellte Geräte sind weniger kritisch, müssen aber die Anforderungen ebenfalls einhalten. Was genau einzureichen ist, richtet sich nach dem Baureglement der jeweiligen Gemeinde.

→ Baugesuch Wärmepumpe Bern

Was bedeuten die Empfindlichkeitsstufen?

Die Empfindlichkeitsstufe ordnet jeder Nutzungszone einen Lärmgrenzwert zu — von ruhigen Wohnzonen (strenger) bis zu Gewerbe- und Industriezonen (toleranter). Welche Stufe an Ihrer Adresse gilt, ergibt sich aus der kommunalen Zonenplanung; wir klären das je nach Gemeinde im Rahmen der Planung ab.

Wie laut ist eine Wärmepumpe im Vergleich?

Eine moderne Wärmepumpe liegt in 3 m Abstand bei etwa 35–45 dB(A) — vergleichbar mit einem leisen Kühlschrank oder leichtem Regen. Ein normales Gespräch erreicht rund 50 dB(A). Entscheidend für die Bewilligung ist aber nicht das subjektive Empfinden, sondern der rechnerische Pegel am Nachbarfenster.

→ Luft-Wasser-Wärmepumpe

Was, wenn der Planungswert nicht eingehalten wird?

Dann passen wir die Planung an: ein anderer Standort, ein leiseres Gerät mit Nachtabsenkung oder eine Schalldämmhaube bringen den Pegel meist unter den Grenzwert. Wir prüfen das vor der Einreichung — so vermeiden Sie Einsprachen und Verzögerungen im Bewilligungsverfahren.

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Münstergasse 35
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