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WB Wärmepumpe Bern
Bern · Mittelland Markenunabhängig Mehrfamilienhaus

Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus

Im Mehrfamilienhaus ist der Heizungsersatz ein anderes Projekt als im Einfamilienhaus: mehr Leistung, Warmwasser für mehrere Parteien und Mieter, die auch während des Umbaus warm haben wollen. Dafür fördert der Kanton Bern grössere Anlagen pro Kilowatt. Für eine Erdsonden-Wärmepumpe mit 30 kW sind es CHF 15'600.

Wir legen die Anlage nach der Heizlast aus, planen Kaskade und Warmwasser und liefern der Verwaltung oder der Stockwerkeigentümer-Versammlung eine Offerte mit Varianten, Förderbetrag und Bauablauf.

Grosses Aussengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit zwei Ventilatoren an einer Hausfassade
Kanton Bern · Erdsonde 30 kW
CHF 15'600

Kann man ein Mehrfamilienhaus mit einer Wärmepumpe heizen?

Ja. Eine Wärmepumpe heizt auch ein Mehrfamilienhaus zuverlässig, wenn das Gebäude an kalten Tagen mit einer Vorlauftemperatur von höchstens rund 55 °C warm wird und das Warmwasser hygienisch gelöst ist. Grössere Leistungen verteilen wir oft auf zwei oder drei Geräte in Kaskade: Fällt eines aus, läuft der Rest weiter.

Das Baujahr allein entscheidet nicht. Viele Mehrfamilienhäuser aus den 1960er- bis 1980er-Jahren haben Heizkörper, die für hohe Vorlauftemperaturen ausgelegt wurden, im Alltag aber mit weniger auskommen – besonders, wenn Fenster oder Dach inzwischen erneuert sind. Wie tief die Temperatur tatsächlich gehen kann, zeigt die Heizlastberechnung für das ganze Gebäude zusammen mit einer Messung an einem kalten Tag.

Braucht das Haus deutlich mehr als 55 °C, prüfen wir zuerst den Tausch einzelner Heizkörper oder eine Dämmmassnahme, bevor wir eine Wärmepumpe offerieren. Wie das funktioniert, beschreibt die Seite zur Wärmepumpe in älteren Gebäuden. Die Planung beginnt bei uns deshalb immer mit dem Gebäude und seinem Verbrauch, nicht mit dem Gerät.

Worauf es beim Heizungsersatz im Mehrfamilienhaus ankommt

Vier Punkte entscheiden, ob die Anlage später effizient läuft und die Mieter zufrieden sind.

Leistung und Kaskade

Die Leistung folgt aus der Heizlast des ganzen Gebäudes, nicht aus der Grösse des alten Kessels – Ölkessel in Mehrfamilienhäusern sind oft deutlich überdimensioniert. Grössere Leistungen verteilen wir häufig auf mehrere Wärmepumpen in Kaskade. In der Übergangszeit läuft dann nur ein Gerät im effizienten Teillastbereich, an kalten Tagen arbeiten alle. Fällt eines aus, bleibt das Haus trotzdem warm.

Warmwasser für mehrere Parteien

Im Mehrfamilienhaus ist das Warmwasser oft anspruchsvoller als die Heizung. Nach den Empfehlungen von BAG und BLV braucht es am Austritt des Speichers mindestens 60 °C und in der Zirkulation mindestens 55 °C, damit sich keine Legionellen vermehren. Diese Temperaturen kosten die Wärmepumpe Effizienz. Speichergrösse, Zirkulation und Ladezeiten legen wir deshalb so aus, dass die Hygiene stimmt und die Morgenspitze gedeckt ist.

Wärmequelle und Platz

Bei grosser Leistung lohnt sich der Blick auf die Erdsonde: Der Kanton fördert sie über 15 kW mit CHF 360 pro Kilowatt plus Grundbeitrag, die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit CHF 100. Dafür braucht es meist mehrere Bohrungen von rund 200 m und eine Gewässerschutzbewilligung des Amts für Wasser und Abfall. Luft-Wasser-Geräte brauchen Platz im Freien und einen Standort, an dem der Schall für Nachbarn und Mieter passt.

Bauablauf im bewohnten Haus

Die Mieter wohnen während des Umbaus weiter. Den Wechsel legen wir deshalb wenn möglich in die Übergangszeit, und die Verwaltung erhält einen Terminplan für die Information der Parteien. Muss der Ersatz im Winter passieren, kann eine mobile Heizzentrale die Umbautage überbrücken. Demontage des alten Kessels und Stilllegung des Öltanks koordinieren wir mit.

Mehr zur Bohrung und zur Bewilligung steht auf der Seite zur Erdsonde im Kanton Bern. Wie der Schall eines Aussengeräts am Nachbarfenster beurteilt wird, erklärt der Lärmschutznachweis für Wärmepumpen.

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?

Der Kanton Bern zahlt für Anlagen über 15 kW einen Grundbeitrag plus einen Betrag pro Kilowatt: bei Luft-Wasser CHF 4'500 + 100/kW, bei Erdsonde oder Wasser-Wasser CHF 4'800 + 360/kW. Eine Erdsonden-Anlage mit 30 kW erhält damit CHF 15'600, eine Luft-Wasser-Anlage gleicher Leistung CHF 7'500.

20 kW
Luft-Wasser
CHF 6'500
Erdsonde / Wasser-Wasser
CHF 12'000
30 kW
Luft-Wasser
CHF 7'500
Erdsonde / Wasser-Wasser
CHF 15'600
50 kW
Luft-Wasser
CHF 9'500
Erdsonde / Wasser-Wasser
CHF 22'800
80 kW
Luft-Wasser
CHF 12'800
Erdsonde / Wasser-Wasser
CHF 33'600

Beiträge des Kantons Bern. Luft-Wasser über 70 kW: CHF 3'200 + 120/kW. Angerechnet werden höchstens 50 W pro m² Energiebezugsfläche (vor der Sanierung), der Beitrag beträgt maximal 35 % der Kosten. Stand September 2026.

Im Mehrfamilienhaus entscheiden mehrere Bedingungen über den Beitrag. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein. Der Kanton rechnet mit höchstens 50 W pro m² Energiebezugsfläche: Bei 600 m² sind das 30 kW, auch wenn die Anlage grösser ist. Die alte Heizung muss vollständig demontiert werden, inklusive Kessel und Brenner. Bis 100 kW Gesamtleistung ist danach kein fossiler Anteil mehr erlaubt, darüber höchstens 10 % des Wärmebedarfs. Ab 16 kW verlangt der Kanton zudem ein Wärmepumpen-Gütesiegel, die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz und bei Erdsonden eine Bohrfirma mit Gütesiegel; über 70 kW kommt eine Strom- und Wärmemessung dazu.

Gefördert wird nur der Ersatz einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung. Ausbezahlt wird erst mit einem GEAK, den Sie nach Abschluss auf eigene Kosten erstellen lassen. In der Stadt Bern legt ewb einen Zuschlag obendrauf. Massgebend ist dort die Heizleistung der bisherigen Heizung: bis 50 kW CHF 1'250 für Luft-Wasser und CHF 2'500 für Erdwärme oder Grundwasser, von 51 bis 100 kW CHF 2'000 und CHF 4'000. Die vollständigen Regeln stehen in den Förderbedingungen des Kantons Bern und im Förderprogramm von ewb.

Welche Wärmepumpe passt zu einem Mehrfamilienhaus?

Das entscheidet vor allem das Grundstück. Ist eine Bohrung zulässig, rechnet sich die Erdsonde im Mehrfamilienhaus oft besser als im Einfamilienhaus: Die Förderung steigt pro Kilowatt deutlich stärker, und die tieferen Stromkosten fallen bei grosser Leistung mehr ins Gewicht.

Jahresarbeitszahl
Luft-Wasser in Kaskade
3,0 – 4,0
Erdsonde
4,0 – 5,0
Kantonsbeitrag bei 30 kW
Luft-Wasser in Kaskade
CHF 7'500
Erdsonde
CHF 15'600
Platzbedarf
Luft-Wasser in Kaskade
Aussengeräte mit Abstand zu Fenstern und Grenze
Erdsonde
Bohrplatz, meist mehrere Sonden von rund 200 m
Bewilligung
Luft-Wasser in Kaskade
Baugesuch mit Lärmschutznachweis
Erdsonde
Gewässerschutzbewilligung des Amts für Wasser und Abfall
Passt, wenn …
Luft-Wasser in Kaskade
keine Bohrung möglich ist oder wenig Grundstück bleibt
Erdsonde
die Parzelle eine Bohrung zulässt und tiefe Betriebskosten zählen

Richtwerte für gut geplante Neuanlagen; hohe Warmwassertemperaturen drücken die Jahresarbeitszahl im Mehrfamilienhaus. Welche Variante für Ihr Haus wirtschaftlicher ist, rechnen wir mit Ihren Verbrauchsdaten durch.

Eine Hybrid-Lösung mit dem bestehenden Gaskessel ist technisch möglich, verliert aber den Kantonsbeitrag. Als Übergang kann sie trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn ein Anschluss an die Fernwärme in wenigen Jahren absehbar ist. Bei der Geräteauswahl sind wir markenunabhängig: Je nach nötiger Leistung und Kaskadenregelung planen wir mit Hoval, Stiebel Eltron, Viessmann oder NIBE.

Darf der Vermieter die Wärmepumpe auf die Miete überwälzen?

Teilweise. Energetische Verbesserungen, dazu gehört der Einsatz erneuerbarer Energien, gelten im Mietrecht als Mehrleistung (Art. 14 VMWG). Überwälzen lässt sich aber nur der Teil der Kosten, der über den Ersatz der alten Anlage hinausgeht, und erhaltene Förderbeiträge sind davon abzuziehen.

In der Nebenkostenabrechnung steht künftig der Strom der Wärmepumpe statt Heizöl oder Gas. Die Berechnung einer Mietzinserhöhung und das amtliche Formular gehören in die Hände Ihrer Verwaltung. Wir liefern die Grundlagen dazu: die Investition nach Positionen und den zugesicherten Förderbeitrag.

Welche Mehrheit braucht der Heizungsersatz im Stockwerkeigentum?

Gilt der Ersatz als notwendige Massnahme, reicht die Mehrheit aller Stockwerkeigentümer (Art. 647c ZGB). Gilt er als nützliche Massnahme, braucht es zusätzlich die Mehrheit der Wertquoten (Art. 647d ZGB). Welche Regel greift, hängt vor allem vom Zustand der alten Anlage ab; prüfen Sie zusätzlich Ihr Reglement. Für die Versammlung bereiten wir die Varianten so auf, dass Kosten, Förderung und Betriebskosten direkt vergleichbar sind. Die rechtliche Beurteilung im Einzelfall übernimmt Ihre Verwaltung oder eine Rechtsberatung.

So läuft der Heizungsersatz im Mehrfamilienhaus bei uns ab

Fünf Schritte vom ersten Blick in den Heizraum bis zur Übergabe. Förderung und Bewilligung stehen vor dem ersten Handgriff, nicht danach.

1. Bestand aufnehmen
Was passiert
Wir brauchen die Heizöl- oder Gasabrechnungen der letzten drei Jahre, Pläne und Angaben zu Wohnungen und Warmwasser. Vor Ort prüfen wir Heizraum, Heizkörper, Leitungen und den Platz für Aussengeräte oder Bohrung.
2. Heizlast und Varianten
Was passiert
Aus Gebäudedaten und Verbrauch berechnen wir die Heizlast und stellen meist zwei Varianten gegenüber, etwa Luft-Wasser in Kaskade und Erdsonde – jeweils mit Förderbetrag und Betriebskosten.
3. Förderung und Bewilligung
Was passiert
Wir reichen das Fördergesuch vor Baubeginn ein und bereiten das Baugesuch vor, bei Erdsonden zusätzlich die Gewässerschutzbewilligung. Für die Baubewilligung rechnen Sie mit 1 bis 4 Monaten.
4. Montage mit Terminplan
Was passiert
Die Verwaltung erhält den Terminplan für die Mieter. Den Wechsel legen wir wenn möglich in die Übergangszeit. Der alte Kessel wird vollständig demontiert, der Öltank demontiert oder stillgelegt.
5. Einregulierung und Übergabe
Was passiert
Wir stellen Heizkurve, Kaskade und Warmwasser ein, reichen die Unterlagen für die Auszahlung der Förderung ein und organisieren über Partner den GEAK, den der Kanton nach Abschluss verlangt.

Welche Unterlagen die Gemeinde verlangt, steht unter Baugesuch und eBau-Meldung in Bern. Nach der Übergabe empfehlen wir einen regelmässigen Service der Anlage; bei einer Kaskade mit mehreren Geräten lohnt sich der Blick auf die Betriebsdaten besonders. Weitere Gebäudetypen zeigt die Übersicht Heizungsbau nach Gebäudetyp.

Häufige Fragen zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus

Was kostet eine Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus?

Das hängt vor allem an Heizleistung, Wärmequelle und Warmwasser-Konzept; eine belastbare Zahl gibt es erst nach der Heizlastberechnung. Zur Einordnung: Im Einfamilienhaus kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe brutto CHF 35'000 bis 60'000. Im Mehrfamilienhaus kommen grössere Geräte oder eine Kaskade, mehr Speicher und bei Erdsonden mehrere Bohrungen dazu. Den Kantonsbeitrag rechnen wir Ihnen vorab genau aus.

Kostenübersicht nach Wärmepumpen-Typ

Wie gross muss die Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus sein?

So gross wie die Heizlast des Gebäudes plus die Leistung fürs Warmwasser, nicht so gross wie der alte Kessel. Die Heizlast berechnen wir raumweise nach Norm, der Ölverbrauch der letzten Jahre dient als Plausibilitätskontrolle. Für die Förderung rechnet der Kanton höchstens 50 W pro m² Energiebezugsfläche an, auch wenn die Anlage grösser ist.

So berechnen wir die Heizlast

Wie heiss muss das Warmwasser im Mehrfamilienhaus sein?

Nach den Empfehlungen von BAG und BLV mindestens 60 °C am Austritt des Speichers und mindestens 55 °C in der Zirkulation, damit sich keine Legionellen vermehren. Eine Wärmepumpe schafft diese Temperaturen, arbeitet dabei aber weniger effizient als beim Heizen. Deshalb legen wir Speicher, Zirkulation und Ladezeiten so aus, dass die Anlage das Warmwasser hygienisch und trotzdem sparsam bereitet.

Warmwasser mit der Wärmepumpe

Bleiben die Mieter während des Umbaus ohne Heizung?

Nur kurz, wenn überhaupt. Wir legen den Wechsel wenn möglich in die Übergangszeit, in der die Heizung ohnehin wenig läuft. Muss er im Winter stattfinden, kann eine mobile Heizzentrale die Umbautage überbrücken. Kurze Unterbrüche beim Warmwasser lassen sich nicht immer vermeiden; die Verwaltung erhält dafür einen Terminplan zur Information der Mieter.

Gibt es in der Stadt Bern zusätzliche Förderung für Mehrfamilienhäuser?

Ja. ewb zahlt in der Stadt Bern einen Zuschlag, gestaffelt nach der Heizleistung der bisherigen Heizung: bis 50 kW CHF 1'250 für Luft-Wasser-Wärmepumpen und CHF 2'500 für Erdwärme oder Grundwasser, von 51 bis 100 kW CHF 2'000 und CHF 4'000. Voraussetzung ist, dass in den nächsten drei Jahren kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz möglich ist und das Gesuch vor Baubeginn eingeht.

Förderbeiträge und Bedingungen im Überblick

Lohnt sich eine Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus zusammen mit der Wärmepumpe?

Oft ja, denn die Wärmepumpe ist einer der grössten Stromverbraucher im Haus. Über einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) lässt sich Solarstrom vom Dach auch an die Mieter abgeben. Photovoltaik installieren wir nicht selbst. Steht eine Anlage schon oder ist eine geplant, stimmen wir die Wärmepumpe darauf ab, damit sie bevorzugt Solarstrom nutzt.

Wärmepumpe auf Photovoltaik abstimmen

Bereit, Ihre Heizung zu ersetzen?

Sagen Sie uns, was für ein Gebäude Sie haben und wie Sie heute heizen. Wir kommen vorbei, rechnen die Heizlast durch und machen Ihnen eine klare Offerte – mit Brutto-Preis, Förderabzug und Netto-Investition. Keine Überraschungen.

Direktkontakt
JAO Haustechnik
Brünnenstrasse 37
3018 Bern
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Mo–Fr 08:00–17:00